Der Mitgliedsbeitrag ist am 15.4. eines jeden Jahres fällig und ohne besondere Aufforderung zu entrichten ( Satzung § 5 Abs. 2 und 3). Der Mitgliedsbeitrag wird per Lastschriftverfahren im 1. Kalendermonat eingezogen.
- Die Aufnahmegebühr beträgt 15,00 €. Verrechnung mit Jahresbeitrag bei Vertragsabschluß
- Vierwöchentliches Probetraining möglich.
- Umlagen und Sachleistungen können von den Mitgliedern erhoben werden.
Hierzu ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig.
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